
Liquidation = Liquidierung
Es bedeutet die Auflösung der Gesellschaft und die Flüssigmachung der Vermögenswerte ( liquid = flüssig ) .
Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt entweder außerhalb eines Insolvenzverfahrens ( Liquidation) oder durch das Insolvenzverfahren.
Der Unterschied ist, dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes ( Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ) ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Beschliessen dagegen die Gesellschafter -ohne Insolvenzgrund- die Auflösung der Gesellschaft, z.B wegen Streit oder weil sie künftig etwas anderes machen wollen, erfolgt die sogenannte "Liquidation".
Vor der Löschung einer bestehenden GmbH aus dem Handelsregister müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden. Das Ausscheiden der GmbH aus dem Rechtsverkehr vollzieht sich in drei Stufen:
- Auflösung - Liquidation - Löschung
Nach der Auflösung der Gesellschaft (regelmäßig durch Kündigung oder Gesellschafterbeschluss) entfällt das Liquidationsverfahren nur dann, wenn die Gesellschaft vermögenslos ist. In diesem Fall wäre ein Liquidationsverfahren sinnlos. Eine weitere Möglichkeit ist die Verschmelzung der zu liquidierenden Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen - auch in diesem Fall erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation.
In der Regel ist die Durchführung der Liquidationsphase jedoch zwingend. Die Auflösung der Gesellschaft führt also keinesfalls zeitgleich zu deren Löschung im Handelsregister!
|