Willkommen
Aktuelles
Aktiengesellschaft (AG)
GmbH
Liquidation
Insolvenzstrafrecht
Immobilien - Fonds
Die englische Limited
Gründung
Einsatzmöglichkeiten
Haftung
Buchführung
Vorteile
Nachteile
Ergebnis
Seminare
Kontakt
Lageplan
Ihr Weg zu uns
Impressum
 


Die Limited wird in Deutschland von seriösen und unseriösen Anbietern als die Alternative zu deutschen Rechtsformen, und dabei insbesondere zur GmbH, dargestellt. Es wird das Ende des deutschen Gesellschaftsrechts, und dabei besonders wiederum das Ende der deutschen GmbH vorausgesagt. In den Vordergrund werden geringe Gründungskosten, kein Stammkapital und kostengünstige Umstrukturierungen gestellt.

Das Ergebnis dieser Aktionen kann sich auch durchaus sehen lassen - in den letzten Monaten haben sich viele Unternehmen zur Gründung einer Limited entschlossen. Die Handelsregister-Bekanntmachungen enthalten immer wieder deutsche Zweigniederlassungen englischer Gesellschaften. Dies aber nicht nur, wie man meinen möchte im Bereich von Großkonzernen – der Schwerpunkt liegt vielmehr bei kleinen und mittelständischen Unternehmen aus den Branchen Handel und Handwerk, sowie dem Dienstleistungsbereich.

Diese Entwicklung verdanken wir einigen historischen Entscheidungen des Europäischen Ge-richtshofs in Brüssel. Dieser ebnete den Weg, indem er vorschrieb, dass im europäischen Ausland gegründete Gesellschaften in Deutschland als rechts- und prozessfähig anerkannt werden müssen. 

Seither stehen Unternehmensgründern alle Gesellschaftsformen, die es in der Europäischen Union gibt, zur Verfügung. Auch wer sein Geschäft nur in Deutschland betreibt, kann sich ausländischer Gesellschaftsformen bedienen.

Die bekannteste und verbreiteste Gesellschaftsform ist die englische „Private company limited by shares“, oder kurz Ltd.. Diese ist eine Art Aktiengesellschaften, da das Gesellschaftskapital in Aktien (Shares) zerlegt ist; der Gesellschafterkreis soll dabei begrenzt sein.

 
Top